Inhalt Dauergrabpflege
- Was ist ein Dauergrabpflegevertrag ?
- Wer schließt einen Dauergrabpflegevertrag ab ?
- Welche Leistungen beinhaltet ein Vertrag ?
- Wie kommt ein Dauergrabpflegevertrag zustande ?
- Welche Sicherheiten hat der Auftraggeber ?
- Wer ist die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG ?
Was ist ein Dauergrabpflegevertrag ?
- gibt den Hinterbliebenen die Sicherheit, dass das zu betreuende Grab über Jahre hinaus in einwandfreien Zustand bleibt.
- ist das Angebot, die Betreuung des Grabes über einen längeren Zeitraum in die Hände von Fachleuten zu legen.
- ist eine Problemlösung für alle, die aus Berufs-, Alter- oder Krankheitsgründen die Ruhestätte ihrer verstorbenen Angehörigen nur selten besuchen und nicht selbst betreuen können.
- gibt den Hinterbliebenen die Sicherheit, dass das zu betreuende Grab über Jahre hinaus in einwandfreien Zustand bleibt.
- ist die Möglichkeit, die eigene Grabstätte nach dem Tode duch Fachleute ständig betreut und mit Blumen geschmückt zu erhalten.
- erspart Ihnen viel Zeit und Mühe, zum Beispiel beim Bepflanzen, Unkrautjäten, Gießen, Schneiden und Säubern.
- wird nur einmal bezahlt; bei Vertragsabschluß wird die gesamte Pflegesumme fällig. Nachforderungen etwa aufgrund der Preissteigerungen der kommenden Jahre bleiben ausgeschlossen. Hierfür werden anfallende Zinsen verwendet.
- bietet die Möglichkeit, individuelle Wünsche für den gärtnerischen Grabschmuck zu verwirkliche
Wer schließt einen Dauergrabpflegevertrag ab ?
- Nach dem Todesfall können Hinterbliebene, Erbengemeinschaften, Testamentsvollstrecker, Nachlaßverwalter oder andere Beauftragte mit dem Friedhofsgärtner oder einer der hinten aufgeführten Genossenschaften Verträge über Grabpflege für längere Dauer abschließen .
- Jedermann kann auch schon zu Lebzeiten mit dem Vertrag die Pflege seines Grabes auf einen bestimmten Zeitraum nach seinem Ableben sichern.
- Eine Kündigung des Vertrages durch Erben ist ausgeschlossen, es sei denn aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei vorzeitigem Erlöschen des Grabnutzungsrechte.
Welche Leistungen beinhaltet ein Vertrag?
- Sie können ganz individuell Ihre Wünsche äußern. Ihr Friedhofsgärtner wird sie - je nach örtlichen Bedingungen und bestehenden Vorschriften - exakt erfüllen.Zum Standardangebot der Dauergrabpflege zählen vor allem folgende Leistungen:
- gärtnerische Anlage der Grabstätte, laufende gärtnerische Betreuung.
- Sauberhalten der Grabfläche , Schneiden von Gehölzen , Gießen , jahreszeitliche Wechselbepflanzungen , Frühjahr-, Sommer- und Herbstflor, Grabschmuck zu Allerheiligen und Totensonntag.
Wie kommt ein Dauergrabpflegevertrag zustande ?
- Der Auftraggeber wählt die Friedhofsgärtnerei ,die Mitglied der Genossenschaft sein muss, selbst aus.
- Die beauftragte Friedhofsgärtnerei errechnet die Preise für die vereinbarten Leistungen eigenverantwortlich.
- Die Friedhofsgärtnerei übernimmt alle Formalitäten des Vertragsabschlusses.
- Der Vertrag wird in vierfacher Ausfertigung geschlossen.
- Nach Prüfung und datenmäßiger Erfassung erhält der Auftraggeber eine Rechnung und den Originalvertrag. Damit ist der Vertrag rechtlich ein Dreiecksverhältnis Auftraggeber-Friedhofsgärtner- Genossenschaft - abgeschlossen. Er wird mit der Zahlung der Vertragssumme an die Genossenschaft wirksam.
Welche Sicherheiten hat der Auftraggeber ?
- Wenn die vereinbarten Leistungen vom beauftragten Friedhofsgärtner nicht mehr oder nicht vertragsgemäß erbracht werden (z.B. Betriebsaufgabe oder Todesfall) verpflichtet die Genossenschaft einen anderen Mitgliedsbetrieb. Die Genossenschaft übernimmt also die Gewähr dafür, das dass Grab während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gepflegt wird.
- Die Genossenschaft selbst wird jährlich durch den Genossenschaftsverband geprüft, so das ein Höchstmaß an Sicherheit für den Auftraggeber gewährleistet ist.
Wer ist die Genossenschaft Bad.Friedhofsgärtner ?
Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von friedhofsgärtnerischen Fachbetrieben in den Landesteilen. Ihre Aufgabe ist im wesentlichen die Überwachung und Sicherstellung einer fachmännischen Arbeit ihrer Mitglieder sowie die Verwaltung des einbezahlten Kapitals.
Die Entwicklung der Genossenschaft zeigt die Notwendigkeit und Daseinsberechtigung in der heutigen Gesellschaft. Zur Zeit werden weit über 20.000 Verträge verwaltet.
Der Sitz der Genossenschaft in Baden ist:
Adresse:
Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner e.G.
Alte Karlsruher Straße 8
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721/944870 Fax: 0721/9448720
E-Mail: service@dauergrabpflege-baden.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8.00 - 17.00
Ihre Ansprechpartner sind Herr Goerigk, Frau Bingler und Frau Hoffmann.
Geschäftsführer:
Klaus Goerigk
Die Genossenschaft ist unter der Nr. 60 in das Genossenschaftsregister des Amtsgerichts in Karlsruhe eingetragen.
